antenne brandenburg Service
Stand vom 12.05.2010
Fast jeder Haushalt mit Internet-Anschluss hat inzwischen ein kabelloses Netzwerk, doch längst nicht jeder WLAN-Anschluss ist auch per Passwort geschützt. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte nun, wie die rechtliche Situation aussieht, wenn ein solch offener Hotspot missbraucht wurde.
Der BGH hat die Sicherungspflichten bei einem WLAN-Anschluss konkretisiert und dabei den Passwortschutz betont. Private Anschlussinhaber müssten ihre Netzwerksicherheit zwar nicht ständig dem neuesten Stand der Technik anpassen, aber die zum Zeitpunkt der Installation des Routers "marktüblichen Sicherungen" einhalten. Statt der werkseitigen Standard-Sicherheitseinstellungen des WLAN-Routers müssten sie "ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort" verwenden.
Bei einem jetzt entschiedenen Fall hat der BGH abschließend geurteilt: "Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."
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