28. Oktober 2011
Bald ist wieder Winterzeit und sicher ist, auch wenn es im Moment so schön lau ist: Der Winter kommt und damit auch Schnee-Schippen vor der Haustür, es gibt schließlich eine Räum- und Streupflicht. Allerdings hat seit letztem Jahr jede Gemeinde in Brandenburg ihre eigene Satzung, das heißt: Wir müssen alle genau hineinschauen, wer wozu verpflichtet ist. Oft sind die Grundstückseigentümer für die Gehwege zuständig, manchmal jetzt sogar noch für Teile der Fahrbahn. In jedem Fall gilt, wer den Winterdienst nicht selber schafft, und das sind zum Beispiel viele ältere Menschen, der sollte z.B. eine Firma beauftragen.
Oliver Bohrisch ist der Vorsitzende vom Landesverband privater Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Er gibt Rat:
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