Tagestipp | 30.05.2022 - Mehr Rechte für Verbraucher
Umfangreicherer Schutz bei Onlinekäufen, beim Abschluss von Online- und Telefonverträgen sowie bei Haustürgeschäften – am Wochenende sind neue Verbraucherschutzgesetze in Kraft getreten. Wir sprachen mit Michele Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg über die Neuerungen.
Verbraucherzentrale informiert über die wichtigsten Neuerungen
Alle Internetseiten, auf denen Verbraucher:innen Waren kaufen oder andere Verträge abschließen können, müssen ab 28. Mai 2022 zusätzliche Informationen bereitstellen. Über viele wichtige Fragen wollten die Portale bislang freiwillig keine Angaben machen oder hielten sich für nicht zuständig. Die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht sorgt mit neuen Informationspflichten bald für mehr Klarheit.
Wer ist mein Geschäfts- und Ansprechpartner?
Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay, auf denen Verbraucher:innen Verträge mit Dritten schließen können, müssen zukünftig angeben, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson etwas verkauft. „Für Online-Shopper:innen ist das wichtig, denn wird ein Vertrag privat geschlossen, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht und im Regelfall keine Gewährleistung“, sagt Michèle Scherer von Verbraucherzentrale Brandenburg.
Buchungs- und Vergleichsportale wie Check24 oder Idealo wiederum müssen darlegen, inwieweit sie bestimmte Aufgaben für Anbieter übernehmen, mit denen Verbraucher:innen über das Portal einen Vertrag schließen können.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg