Tagestipp | 26.05.2023 - Nachbarschaftsstreitigkeiten
Darf ich die Äste, die vom Nachbargrundstück über den Zaun in meinen Garten ragen, einfach abschneiden? Rund 300.000 Fälle von Nachbarschaftsstreit landen jährlich vor deutschen Gerichten. Wir klären – anlässlich des Tags der Nachbarn – wie wir Streitigkeiten mit Nachbarn vermeiden, wie wir auf Störungen angemessen reagieren und welche außergerichtlichen Schlichtungsmöglichkeiten es gibt. Unser Experte dazu ist Holger Rohde von der Stiftung Warentest.
Oft sind es Bagatellen, die Nachbarn zu erbitterten Streithähnen werden lassen. In der Wohnung oder auf eigenem Grund und Boden möchte man selbst über alles bestimmen und sich nicht Vorschriften machen lassen. Aber wie in allen anderen Bereichen des Lebens gilt es auch Nachbarschaftsverhältnis, bestimmte Regeln einzuhalten.
Wenn beispielsweise Zweige von Obstbäumen bis aufs Nachbargrundstück reichen, gehören die Früchte demjenigen, dem auch der Obstbaum gehört. Sie dürfen nicht einfach abgepflückt werden. Aber sind sie so reif, dass sie runterfallen, dann gehören sie demjenigen, auf dessen Wiese sie liegen. Wer dieses Fallobst nicht möchte, kann vom Nachbarn die Entsorgung einfordern. Reagiert der Obstbaumbesitzer nicht, dann kann man das Obst auf seine Kosten entsorgen lassen.
Der Obstbaum-Eigentümer wiederum darf Obst quasi über den Zaun hinweg nur dann abernten, wenn er einen Apfelpflücker benutzt oder sich ohne Gefahr soweit über den Zaun lehnen kann, dass er ans Obst rankommt. Es ist ihm per se nicht erlaubt, auf das nachbarliche Grundstück zu gehen, um das Obst zu pflücken. Es sei denn, dass es ihm ausdrücklich gestattet wird.