Tagestipp | 21.08.2023 - Wer zahlt bei Sturmschäden?
In der vergangenen Woche sind heftige Unwetter über Brandenburg hinweg gezogen. Eine so genannte „Super-Zelle“, mit vielen umgeknickten Bäumen und abgedeckten Dächern hat die Stadt Brandenburg an der Havel erwischt. Die Aufräumarbeiten halten immer noch an – viele fragen sich: wer bezahlt eigentlich die Schäden. Darüber sprachen wir mit Erk Scharschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Für mögliche Sturmschäden an Hab und Gut sind unterschiedliche Versicherungen zuständig; und natürlich nur die, die man tatsächlich abgeschlossen hat.
Zumindest ist in vielen Policen „Sturm“ als versicherte Schadensursache vermerkt (im Gegensatz zu vielen Schäden, die durch Wasser entstehen können).
„Sturm“ im Sinne der Versicherung gilt ab Stärke 8.
Den einzelnen Schaden (am Dach, am Auto oder an Gegenständen auf dem Balkon) sollte man mit Fotos festhalten und unverzüglich der Versicherung melden.
Schäden IM Haus reguliert die Hausratversicherung – einschließlich einiger Gegenstände, die sich außerhalb der geschlossenen Räume befinden (wie Antennen, Satellitenschüsseln oder Gartenmöbel).
Schäden AM Haus reguliert die Gebäudeversicherung – Versicherungsnehmer ist immer der Eigentümer des Hauses.