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Tagestipp | 16.04.2024 - Änderungen beim Kabelfernsehen für Mieter

Wertvolle Infos für alle, die über Kabel Fernsehen schauen. Da stehen nämlich Änderungen für Mieter bevor: ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter und Hausverwaltungen die Gebühren dafür endgültig nicht mehr automatisch als Betriebskosten abrechnen. Wir sprachen darüber mit Dunja Neukamp von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Millionen Menschen schauen über Kabelanschlüsse fern. Ab 01. Juli 2024 dürfen Vermieter:innen und Hausverwaltungen die Gebühren dafür endgültig nicht mehr automatisch als Betriebskosten abrechnen. Eigentümer-, Mieter- und Verbraucherschutzvereine beantworten die wichtigsten Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln.

Wird jetzt Fernsehen billiger oder teurer?

Christian A. Rumpke, Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB): Das kommt darauf an. Wer den Kabel-TV-Anschluss bisher über die Betriebskostenabrechnung bezahlt, aber gar nicht genutzt, sondern zum Beispiel lieber über das Internet ferngesehen hat, muss künftig insgesamt weniger bezahlen. Wer hingegen weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchte, für den könnte der Abschluss eines eigenen Vertrages mit dem Kabelnetzbetreiber einige Euro pro Monat teurer werden. Fest steht: Mit der Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs müssen Verbraucher den Kabelanschluss nicht länger pauschal bezahlen. Der TV-Empfang ist nun den eigenen Bedürfnissen entsprechend frei wählbar, und gezahlt wird nur das, was man auch nutzen möchte. Nachdem Verbraucher sich also überlegt haben, was sie möchten, lohnt in jedem Fall ein Anbietervergleich.

Müssen Vermieter:innen über die Änderungen informieren?

Lars Eichert, Landesvorsitzender Haus & Grund Brandenburg: Ob dazu eine Pflicht besteht, lässt sich nur anhand der jeweiligen Mietverträge beantworten. Grundsätzlich empfehlen wir jedoch, den Mieter zu informieren, dass die Verträge mit dem Kabelanbieter gekündigt wurden und er sich ab 01. Juli 2024 selbst versorgen muss. Für den Vermieter stellt die Änderung letztlich eine Erleichterung dar, denn Betriebskosten sind durchlaufende Posten, bei denen der Vermieter nicht nur den Aufwand, einen günstigen Anbieter zu finden, sondern auch das Ausfallrisiko trägt. Ob die Mieter das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel einer günstigeren Versorgung erreicht, bleibt abzuwarten, weil die bestehenden Verträge mit der Versorgung des gesamten Hauses meist billiger als Einzelverträge waren. Ein Glasfaserausbau für eine schnellere Internetanbindung, und damit besseres TV-Streaming, kann eine Modernisierung sein, die die Miete erhöht. Vermieter sollten insoweit vorab eine einvernehmliche Regelung mit dem Mieter anstreben.

Sollten Mieter:innen freiwillig ein „Weiter wie bisher“ mit ihren Vermieter:innen oder Hausverwaltungen vereinbaren?

Holger Catenhusen, Vorstandsvorsitzender Mieterverein Potsdam: Bislang hatten die Vermieter mit Kabel-Providern Sammelverträge für mehrere Wohnungen geschlossen. Die Kosten dafür wurden in der Regel auf die Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt. Diese Abrechnung über die Betriebskosten wird künftig nicht mehr möglich sein. Wenn Wohnungsvermieter für ihre Mieter dennoch auch in Zukunft Sammelverträge abschließen möchten, müssten sie wiederum mit ihren Mietern separate Verträge schließen, wenn sie die Mieter an den Kosten beteiligen wollen. Da jedoch Mieter selbst entscheiden können, ob sie eine solche Vereinbarung mit der Vermieterseite treffen wollen, und es zudem immer wieder zu Mieterwechseln in Wohnungen kommt, werden Vermieter ihren Mietern in Zukunft wohl nur selten ein solches Angebot machen. Mieter sollten in diesem Fall darauf achten, dass sie selbst eine solche Vereinbarung leicht kündigen können.

Neben dem TV-Empfang via Kabel ist auch Fernsehen über Satellit, Antenne und das Internet möglich. Live-Streams und Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender sind per Browser oder App im Rahmen der Bezahlung des Rundfunkbeitrags für jede:n mit Internetzugang nutzbar. Wer weiterhin das volle Programm wünscht, kann Internet-TV auch über den eigenen Internetanbieter oder diverse TV-Streaming-Dienste empfangen. Hierfür sind gegebenenfalls weitere Geräte erforderlich. Ältere Fernsehgeräte sind beispielsweise mit einem Stick aufrüstbar.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

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