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Tagestipp | 18.04.2024 - Krankenzusatzversicherungen im Test

Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse immer nur solche Leistungen bezahlt, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Daher müssen Extra-Leistungen selbst gezahlt werden. Krankenzusatzversicherungen können im Zweifel mehrere tausende Euro sparen. Doch welche sind notwendig und welche kann man sich sparen? Finanztip hat die Krankenzusatzversicherungen geprüft.

Weil die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen manche Kosten nicht übernehmen, gilt es laut Finanztip genau hinzuschauen. Denn im Gegenzug müssen nicht alle privaten Ausgaben für die Gesundheit mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden. Andere sind hingegen sinnvoll. Wer zum Beispiel aufgrund von Krankheit einen Ambulanzflug mit dem ADAC von den kanarischen Inseln benötigt, muss rund 45.000 Euro aufbringen. „Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung, die solche Kosten übernimmt, gibt es dagegen für zehn bis zwanzig Euro im Jahr”, erklärt Barbara Weber, Kran­ken­ver­si­che­rungsexpertin bei Finanztip.

Zu den bedingt sinnvollen Zu­satz­ver­si­che­rung­en gehört die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung: Ein Implantat beim Zahnarzt kostet nach Analysen von Finanztip oft mehrere tausend Euro. Für einen fehlenden Zahn zahlen die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen dagegen nur einen Festzuschuss von höchstens 634 Euro. „Das sind erhebliche Mehrkosten, die der Versicherte selbst aufbringen muss“, warnt Weber. Dennoch ist die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit etwa 20 bis 40 Euro im Monat im Vergleich zu den Kosten relativ teuer „Sie lohnt sich nur, wenn Versicherte Wert auf hochpreisigen Zahnersatz wie Implantate und Keramikkronen legen“, sagt Weber.

Krankentagegeld nicht mit Krankenhaus-Tagegeld verwechseln

Nicht notwendig ist dagegen die Krankenhaus-Tagegeldversicherung. Diese zahlt pro Krankenhaustag einen bestimmten Geldbetrag, mit dem Verbraucher die gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus begleichen können. Dafür müssen Patienten müssen pro Krankenhaustag zehn Euro, höchstens 280 Euro im Jahr zahlen. „Das ist kein Betrag, den man versichern muss, sondern selbst ansparen sollte”, erklärt Weber.

Ein finanzieller Engpass könne vielmehr bei längerer Krankheit durch Gehaltseinbußen entstehen. Denn das Krankengeld ist auf 90 Prozent des Nettogehalts und maximal 3.622,50 Euro brutto im Monat beschränkt. Insbesondere Höherverdienende müssen daher mit einer großen Gehaltslücke rechnen. Gesetzlich versicherte Selbstständige bekommen nur dann Krankengeld, wenn sie eine zusätzliche Wahlerklärung bei ihrer Kran­ken­kas­se abschließen.

„Sinnvoll kann daher auch der Abschluss einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung sein”, sagt Weber. Dazu sollten Verbraucher erst einmal ihren Anspruch auf Krankengeld prüfen. Krankengeld gibt es, wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen besteht. Die Lücke zum eigentlichen Nettogehalt können Versicherte dann mit einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung absichern. Ein Tagegeld von 25 Euro bekommen Verbraucher laut Finanztip schon ab zehn Euro im Monat.

Quelle: Finanztip

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