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Tagestipp | 21.02.2024 - Das Pflege-ABC - Hilfe bei der häuslichen Pflege

Mehr als die Hälfte aller Pflege-Bedürftigen hier in Brandenburg werden ausschließlich von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Auch wenn die Pflegenden sich natürlich gern um einen geliebten Menschen kümmern – die Aufgaben und die Verantwortung bedeuten eine große Änderung im Leben. Schön, wenn man da Hilfe bekommt. Das hat sich auch der Mediziner Dr. Johannes Wimmer gedacht und wir sprachen mit ihm über sein "Pflege-ABC".

Und auch sehr wichtig sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Diese sollten wir auf jeden Fall in gesunden Tagen anfertigen.

Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder medizinischen oder pflegenden Einrichtungen nicht erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter, er entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.

Warum benötige ich beides?
Eine Patientenverfügung gibt aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten selten ganz exakt den Willen für eine konkret eingetretene Situation wieder. Deshalb ist die Einsetzung von Bevollmächtigten mittels einer Vorsorgevollmacht von großer Bedeutung. Aber: Wenn Sie keine Patientenverfügung erstellen, kann Ihr Bevollmächtigter im Ernstfall mit schweren Entscheidungen über Leben und Tod konfrontiert werden. ... Daher ist eine Vorsorgevollmacht auch kein Ersatz für eine wirksame Patientenverfügung.

Wann sollte ich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aufsetzen?
Das sollte so früh wie möglich geschehen. Voraussetzung ist, dass der Verfasser volljährig ist. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen und Anwendungssituationen, die starke Auswirkungen auf Ihr Leben haben z. B. durch einen schweren Unfall, aber auch unheilbare Krankheit, Demenz und Wachkoma.

Mancher hat vielleicht auch schon was von einer Betreuungsverfügung gehört. Was hat es damit auf sich?
Diese Verfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird. Das ist aber nur notwendig, wenn sie keine anderen Vorsorgevollmachten getroffen haben. Der Betreuer wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr bewältigen können. Das Gericht prüft, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist: Wenn ja, wird es Ihrem Wunsch entsprechen. Anderenfalls wählt das Betreuungsgericht eine dritte Person aus.

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